Samstag, 25. Juni 2011
Kommerziell
Nur so zum Mitschreiben: Wenn man einen Flattr-Button einbaut, ist das nicht auch irgendwie kommerziel? Oder zählt das dann wieder zu Spenden? Bin gerade ein bisschen verunsichert....
Das kommt auf das konkrete Beispiel an.
dirk olbertz, 25. Jun 2011, 21:17
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Ich meine damit jetzt speziell meinen Blog. Wäre dort so ein Button erlaubt?
eckgefluester, 25. Jun 2011, 23:59
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Aber VG Wort Zählpixel sind nicht erlaubt? Ich glaube, die Logik verstehe ich dann nicht so ganz.
Willkommen zur wunderbaren Grauzone zwischen Kommerz und Hobby.
Es gibt keine festen Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Manchmal "sieht" ein Blog nur so aus, als wenn es hier nicht hingehört.
Und einige Fragen (wie VG Wort / Flattr) können theoretisch einfach nicht beantwortet werden.
Es gibt keine festen Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Manchmal "sieht" ein Blog nur so aus, als wenn es hier nicht hingehört.
Und einige Fragen (wie VG Wort / Flattr) können theoretisch einfach nicht beantwortet werden.
dirk olbertz, 26. Jun 2011, 14:32
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Der Unterschied könnte auch damit zu tun haben, daß an Flattr nur überweist, wer sich freiwillig dafür entscheidet, während die Aufbringung der Mittel der ehrenwerten Verwertungsgesellschaften mit Freiwilligkeit absolut nichts zu tun hat.
Die VG Wort erhebt aber ihre Geräteabgabe auf Drucker, Kopierer usw. auf jeden Fall, egal ob hier Zählpixel eingebaut werden oder nicht. Der Unterschied wäre nur, dass auch Blogger an der Ausschüttung teilhätten - was sie ja wiederum - freiwillig - an blogger.de spenden könnten.
Und die VG Wort fordert, mit Verweis auf die vielen teilnehmenden Autoren, eine Erhöhung der Abgaben bzw. die Ausweitung auf andere Güter und Dienstleistungen. Von Zahlungsempfängern ist tendenziell auch weniger Kritik daran zu erwarten.
Warum denn auch? Autoren leben nicht nur von Luft und Liebe. Angesichts des allgemeinen Preisverfalls solcher Geräte muß doch wegen sechs Euro für die VG Wort/VG Bild keiner weinen.
Mit Flattr habe ich so meine Probleme. In der deutschen Blogszene wird das gerne als "Spendentool" gesehen. "Spende" hat so eine Aura von Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung. Dabei ist Flattr nichts anderes als ein Mikropayment-System. Die Flattreinnahmen müssen natürlich von dem Blogger versteuert werden, bzw. nicht anders behandelt als Einnahmen aus Werbung, VG Wort usw. Dazu verdient noch Flattr an dem Ganzen, denn Flattr ist auch kein "Blogger-Hilfswerk" sondern ein Proft-Unternehmen.
An sich hat das bei blogger.de nichts zu suchen. Ist aber meine Meinung.
An sich hat das bei blogger.de nichts zu suchen. Ist aber meine Meinung.
Na, da möchte ich aber fast darauf wetten, dass nur die wenigsten Blogger, die hier Flattr-Buttons haben, das versteuern. Ist ja schließlich eine "Spende". Und das Flattr kein "Blogger-Hilfswerk", sondern ein Profit-Unternehmen ist, das an diesen "Spenden" verdient, wird ganz gerne verdrängt. Aber die VG Wort und die VG Bild gelten halt als böse ...
Muss man es erst versteuern, wenn man eine bestimmte Menge an Geldern durch Flattr einnimmt?
eckgefluester, 01. Jul 2011, 12:35
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"Versteuern" ist ja wieder so ein schwammiger Begriff.
Du musst ausnahmslos alle Einnahmen beim Finanzamt angeben. Wie viel Steuer Du dann mehr zahlst, rechnen die für Dich aus.
Du musst ausnahmslos alle Einnahmen beim Finanzamt angeben. Wie viel Steuer Du dann mehr zahlst, rechnen die für Dich aus.
dirk olbertz, 01. Jul 2011, 12:40
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Ob etwas als zu versteuernde Einkünfte gilt, hängt davon ab, ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat.
Geht es nur um eine Liebhaberei, die der Einzelne betreibt, dann fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht.
Zur Gewinnerzielungsabsicht könnte der Spitzen-Dienstleister Finanzamt möglicherweise eine andere Auffassung haben als der Hobbyschreiber. Aber die meisten Blogger dürften von "Gewinn" und "Vermögensmehrung" weit entfernt sein.
Geht es nur um eine Liebhaberei, die der Einzelne betreibt, dann fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht.
Zur Gewinnerzielungsabsicht könnte der Spitzen-Dienstleister Finanzamt möglicherweise eine andere Auffassung haben als der Hobbyschreiber. Aber die meisten Blogger dürften von "Gewinn" und "Vermögensmehrung" weit entfernt sein.
Gewinnerzielungsabsicht ist "Finanzamtbegriff". Wenn man mit dem Bloggen Verluste macht und die in der Steuererklärung mindernd berücksichtigen lässt. Das schaut sich das Finanzamt eine Weile an, aber dann will es auch mal positive Einnahmen sehen - oder verweigert die Steuerminderung durch die Verluste wegen "Liebhaberei".
Es bleibt dabei. Alle Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei der "Gewinnerzielungsabsicht sind wir schon einen Schritt weiter. Denn wer Einnahmen aus dem Blog hat, sollte diese mit den Kosten verrechnen. Also Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Er muss es sogar, es ist nicht zulässig, Ausgaben die im Zusammenhang mit einer selbständigen / gewerblichen Tätigkeit stehen unter den Tisch fallen zu lassen, nur um einen steuerlichen Gewinn zu fabrizieren, den es tatsächlich nicht gegeben hat.
Zu beachten ist allerdings, dass der Begriff der Liebhaberei allein ertragsteuerliche Bedeutung hat. Umsatzsteuerlich ist der Begriff der Liebhaberei nicht relevant, da § 2 Abs. 1 UStG von der Einnahmeerzielungsabsicht spricht. Diese ist von der Gewinnerzielungsabsicht streng zu unterscheiden. Folglich kann auch bei dauerhaften Verlusten und/oder Vorsteuerüberhängen sowie der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aus persönlichen Gründen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erhalten bleiben.
Ist eine komplexe Materie. Das Grundprinzip ist, dass Einnahmen aus der Blogger-Tätigkeit eben nicht steuerrechtlich unter den Tisch fallen können.
Es bleibt dabei. Alle Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei der "Gewinnerzielungsabsicht sind wir schon einen Schritt weiter. Denn wer Einnahmen aus dem Blog hat, sollte diese mit den Kosten verrechnen. Also Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Er muss es sogar, es ist nicht zulässig, Ausgaben die im Zusammenhang mit einer selbständigen / gewerblichen Tätigkeit stehen unter den Tisch fallen zu lassen, nur um einen steuerlichen Gewinn zu fabrizieren, den es tatsächlich nicht gegeben hat.
Zu beachten ist allerdings, dass der Begriff der Liebhaberei allein ertragsteuerliche Bedeutung hat. Umsatzsteuerlich ist der Begriff der Liebhaberei nicht relevant, da § 2 Abs. 1 UStG von der Einnahmeerzielungsabsicht spricht. Diese ist von der Gewinnerzielungsabsicht streng zu unterscheiden. Folglich kann auch bei dauerhaften Verlusten und/oder Vorsteuerüberhängen sowie der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aus persönlichen Gründen die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erhalten bleiben.
Ist eine komplexe Materie. Das Grundprinzip ist, dass Einnahmen aus der Blogger-Tätigkeit eben nicht steuerrechtlich unter den Tisch fallen können.
dr.rollerskate, 04. Jul 2011, 14:44
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Gut, danke! Dann werde ich mir das nochmal ein bisschen überlegen!
eckgefluester, 04. Jul 2011, 14:44
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Wenn man mit dem Bloggen Verluste macht und die in der Steuererklärung mindernd berücksichtigen lässt.
Auf die Idee muss man ja auch erst mal kommen. Den Zeitverlust wiegt mir keine Steuerminderung auf. ;-))
Auf die Idee muss man ja auch erst mal kommen. Den Zeitverlust wiegt mir keine Steuerminderung auf. ;-))
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